Sachkenntnis und Erfahrung
Ich berate und vertrete Sie kompetent bei
- der Regulierung von Verkehrsunfällen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Bußgeldbescheiden, drohendem Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen oder eines Rotlichtverstoßes und Maßnahmen nach dem Fahreignungsregister
- verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen wie z.B. Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein oder Körperverletzung/ Tötung, Trunkenheit im Verkehr
- Kfz-Kauf, -Reparatur oder Leasing, z.B. Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen oder Rücktritt vom Kaufvertrag
und in allen anderen Sachverhalten aus dem Verkehrsrecht.
Durch meine langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Bei Unfall oder Bußgeld sofort an Ihrer Seite
Bei Bußgeldbescheiden gilt eine Einspruchsfrist von nur zwei Wochen. Bei mir bekommen Sie daher immer umgehend einen Termin. Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind oft besser als Sie denken!
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie sofort mit mir Kontakt aufnehmen. Ich übernehme für Sie die gesamte Abwicklung von der Schadensmeldung bis zur Auszahlung Ihrer Ansprüche. Alle Schriftsätze werden sofort an Sie weitergeleitet, so dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Bei Mängeln beim Fahrzeugkauf sollten Sie die Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche dem Fachanwalt überlassen, da auch hier Fristen einzuhalten sind.
Beste Beratung durch Fachanwalt
Rechtsanwalt Olaf Meyer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Salzgitter.
Er hat in über zwanzig Jahren anwaltlicher Tätigkeit schon zahlreiche verkehrsrechtliche Verfahren erfolgreich begleitet.